In kürze zusammengefasst, wie Sie Steuern sparren können:

  • Lassen Sie Handwerker in Ihrer selbst genutzten Eigentumswohnung, Ihrem selbst bewohnten Eigenheim oder dem dazu gehörigen Grundstück für sich arbeiten, dürfen Sie 20 Prozent des Arbeitslohns von der Steuer absetzen. Anfahrtskosten und Verbrauchsmaterialien können Sie hinzurechnen.
  • Die Summe von bis zu 1.200 Euro im Jahr können Sie direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.
  • Staatlich gefördert werden nur Arbeiten, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – nicht aber solche, die etwas Neues schaffen. Zu den abzugsfähigen Handwerkerleistungen gehören beispielsweise die kompletten Schornsteinfegerkosten.
  • Das Finanzamt erkennt den Steuerabzug nur an, wenn Sie die Rechnung überwiesen haben. Barzahlung zählt auch dann nicht, wenn Sie eine korrekte Quittung einreichen.

Quelle: http://www.finanztip.de/handwerkerkosten/
Mehr hierzu bei:  http://www.finanztip.de/handwerkerkosten/#ixzz4IKtPMwAd

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